Änderung von NS-Gesetzen

76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs setzt sich die Bundesregierung mit einem längst überfälligen Thema auseinander: Mit Verwaltungsvorschriften und Gesetzesinitiativen will sie nun noch bestehenden Gesetzen aus der Regierungszeit der Nationalsozialisten Einhalt gebieten.

So wurde etwa schon im Mai das sog. Namensänderungsgesetz, das jüdischen Menschen während der NS-Zeit die Zusatznamen „Israel“ bzw. „Sara“ gab, ohne weiteren Aufschub vollständig gestrichen. Weitere Gesetze, die in den Jahren zwischen 1933 und 1945 erlassen wurden, sollen in den nächsten Monaten ebenfalls ins Visier genommen werden. Ein weiteres Beispiel dafür sind die sog. Ausweisverwaltungsvorschriften: Bisher konnten noch die deutschen Bezeichnungen für Städte in während der NS-Zeit besetzten Gebieten, in denen ein Mensch geboren wurde, im Ausweis stehen bleiben. Doch sei dies bspw. für solche Menschen unzumutbar, die im Ghetto Litzmannstadt geboren wurden, unzumutbar, so Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, laut der Jüdischen Allgemeinen. In der Änderung, die bald beschlossen werden soll, wird festgestellt, dass nur noch die heutigen Namen in Ausweisen stehen dürfen, also im Fall von Litzmannstadt etwa Łódz (Polen).

Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/politik/klargestellt/

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