„Rechtsspruch statt Rechtsbruch“ – Die Geschichte des jüdischen Rechts anhand ihrer Epochen und Quellen

„Halacha“ – so wird einerseits das ganze Gerüst des Jüdischen Rechts, andererseits die einzelne Vorschrift darin bezeichnet. Das Wort lässt sich mit „der zu gehende Weg“ übersetzen. Die Halacha bzw. das Jüdische Recht beschäftigt sich seit vielen Jahrhunderten damit, wie das jüdische Volk aller Zeitepochen das göttliche Gebot der Tora praktisch anwenden kann. Durch die Jahrhunderte seiner Diaspora hat das jüdische Volk vielerorts große rechtliche Autonomie genossen. Dadurch war es möglich, dass sich das Jüdische Recht ständig fortentwickelte. Dieser Artikel möchte die geschichtliche Entwicklung der Halacha in ihren groben Zügen nachzeichnen.

1. Die halachischen Midraschim und ihre Herkunft

 

Mit der Zerstörung des zweiten jüdischen Tempels um 70 n. Chr. hätte man erwarten müssen, dass das Volk in der Zerstreuung die Beziehung zu seinem Rechtssystem verliert. Das geschah nicht. Es geschah das Gegenteil: Die jüdischen Rechtsgelehrten der frühen Jahrhunderte unserer Zeitrechnung begannen ein monumentales Werk, das für Jahrhunderte im Werden begriffen sein sollte: Die literarische Diskussion um Interpretation und Anwendung des göttlich-offenbarten jüdischen Rechts.

Will man die geschichtliche Entwicklung dieses Diskurses nachzeichnen, kommt man nicht an den klassischen halachischen Midraschim vorbei. Was verbirgt sich unter diesem Begriff? Das Wort Midrasch ist vom hebräischen Verb darasch abgeleitet, was „suchen,“ „(er)forschen“ oder „fragen“ bedeutet. Es wird unter anderem von Esra verwendet: „Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und zu tun und in Israel die Ordnung und das Recht des HERRN zu lehren“ (Esra 7,10, ELB). Wie schon bei Esra zu sehen ist, gehen Schriftforschung und Auslegung bzw. Lehre der Schrift hier Hand in Hand. Midrasch kann in diesem Sinne beide Aktivitäten bezeichnen. Weiterhin kann es die Auslegung selbst, aber auch die literarischen Auslegungswerke bezeichnen, die in den ersten Jahrhunderten unserer Zeit entstanden sind. Während Midraschim in diesem Sinne allgemein literarische Werke bezeichnen, welche die hebräische Bibel, beziehen sich die halaschischen Midraschim speziell auf die für das Recht relevanten Texte des Mosetora.

Zwischen 70 und 300 n. Chr. entstanden die ersten halachischen Midraschim. Diese Zeit ist für die Entwicklung des jüdischen Rechts besonders bedeutsam. Sie wird als die Epoche der Tannaiten beschrieben. Die Tannaiten waren jüdische Gesetzeslehrer, deren Arbeit in der Verfassung der Mischna ihren Hohepunkt fand. Hier wurde das bisher tradierte Recht neu systematisiert und geordnet. Die erste große Epoche des jüdischen Rechts im weiteren Sinn erstreckte sich jedoch bis ca. 600 n. Chr. Neben der Mischna sind die Tosefta, der palästinische (oder Jerusalemer) Talmud und der babylonische Talmud die wichtigsten Werke dieser Periode. Man kann sie als die klassischen halachischen Midraschim bezeichnen. Im Folgenden werden diese Werke und ihre Bedeutung vorgestellt. Anschließend wird noch ein Ausblick in die Halacha der Nach-talmudischen Zeit gegeben.

2. Die Mischna

Das Wort Mischna kommt vom hebräischen schanah, was „wiederholen“ bzw. „lernen“ bedeutet. Bei diesem Werk handelt es sich um einen Rechtskodex in hebräischer Sprache. Er wurde um etwa 200 n. Chr. kompiliert. Er ist eine Gesetzessammlung. Die darin enthaltenen halachot (Gebote) wurden vor der Niederschrift schon für lange Zeit mündlich tradiert. Doch entschied man sich damals noch nicht dazu, sie nicht niederzuschreiben. Denn der Unterschied zwischen dieser mündlichen Überlieferung und dem schriftlichen Wort der Tora sollte gewahrt bleiben. Gott hätte nämlich zu Mose gesprochen: „Schreibe diese Worte auf“ (Ex 34,27), woraus man den Rückschluss zog, dass andere Worte nicht aufgeschrieben werden sollten.

Im ersten Jahrhundert n. Chr. begannen einige jüdische Rechtsgelehrte, Sammlungen dieser mündlich überlieferten halachot aufzuschreiben. Diese Sammlungen waren jedoch sehr klein und dienten dem privaten Gebrauch. Aber mit der Zeit wurde befürchtet, die Überlieferung der halachischen Traditionen könne abbrechen und das Recht in Vergessenheit geraden. Diese Bedenken wurden letztlich zum Anlass dessen, was die Mischna werden sollte. Diesem Werk der Verschriftlichung der halachischen Tradition widmete sich Rabbi Jehuda ha-Nassi (135-200 n. Chr.). Er wird als der Verantwortliche für die erste wichtige Kodifizierung des jüdischen Rechts angesehen. Er war ein wichtiger Gelehrter und jüdischer Führer seiner Zeit. Die Mischna wurde fürspätere Jahrhundert zum zentralen Bezugspunkt des jüdischen Rechts. Es konnte für einen konkreten Rechtsfall ein Urteil mehr gefunden werden, ohne dass sie vorher konsultiert worden war.

Die Mischna besteht aus sechs großen Teilen, sogenannten sedarim (Ordnungen). Sie decken unterschiedliche juristische Bereiche ab: Zeraim („Saaten“; landwirtschaftliches Recht, auf den Anbau im Land Israel beschränkt), moed („Feste“; religiöse Feiertage), naschim („Frauen“; Familienrecht im weitesten Sinn), nezikin („Beschädigungen“; Zivilrecht, Strafrecht), kodaschim („Heiliges“; Kultgesetze einschließlich Tempelsteuer) und toharot (Reinheitsgesetze im Hinblick auf Personen, Gegenstände und Orte). Die sedarim sind ihrerseits in masechtot („Traktate“) unterteilt, die masechtot in perakim (Kapitel), und diese wiederum in die kleinste textliche Einheit, die mischnajot (Plural von mischna). Diese der Mischna zugrundeliegenden Struktur war auch für die Systematisierungsversuche des Jüdischen Rechts wegweisend, die in kommenden Jahrhunderten folgten.

3. Die Tosefta

 

Der Name Tosefta kommt vom hebräischen jasaf, was „sammeln“ oder „hinzufügen“ bedeutet. Der Begriff Tosefta wurde ursprünglich verwendet, um alle literarischen Zusätze der Tannaiten zu bezeichnen, die sich nach der Verschriftlichung der Mischna noch ansammelten. Diese Zusätze wurden dann jedoch wiederum verschriftlicht, und auch das entstandene Werk trug auch diesen Namen. Die Verschriftlichung fand zum Ende der Zeit der Tannaiten statt, etwa vierzig bis fünfzig Jahre nach der Abfassung der Mischna (ca. 250 n. Chr.). Es wird angenommen, dass sie das Werk der Schüler von ha-Nasi war.

Bei der Tosefta handelt es sich um eine Gesetzessammlung, die strukturell der Mischna ähnelt. Sie lässt sich gewissermaßen als „Begleitband“ ihres Vorgängers beschreiben, obwohl sie drei- bis viermal so umfangreich ist wie die Mischna. Inhaltliche Unterschiede in Rechtsurteilen gibt es jedoch nur wenige. Die Tosefta behandelt dieselben Themen wie die Mischna und gibt oft dieselben Antworten. Einige Unterschiede gibt es aber dennoch: In den enthaltenen Rechtsvorschriften, den zitierten Autoritäten (die Tosefta nennt Gelehrte zweier folgender Generationen nach Abfassung der Mischna), der Anordnung von manchen Gesetzen in bestimmten Kapiteln und gelegentlich in der Entscheidung darüber, welche rechtliche Option als gültige Halacha bestimmt wird. Außerdem enthält die Tosefta auch zusätzliches Textmaterial, das der narrativen Textgattung angehört (sogenannten haggadische Literatur).

4. Die Talmude

Das Wort Talmud bedeutet „Lehre“ (hebr. „lamad“, „lernen“ oder „lehren“). Zwei Werke der halachischen Midraschim tragen diesen Namen. Der palästinische Talmud entstand im 5. Jh. in Jerusalem (und wird daher auch Jerusalemer Talmud genannt). Der Babylonische Talmud wurde im 6 Jh. durch die Rabbinen Babylons verfasst. Babylon wurde nach der Zerstörung des zweiten jüdischen Tempels ein geistiges Zentrum der Juden in der Diaspora. Der Babylonische Talmud wurde seit dem 6. Jh. zum grundlegendsten Werk der gesamten halachischen Literatur. Er beschäftigt sich inhaltlich mit der Mischna. Während diese eine thematisch gegliederte Gesetzessammlung ist, sind die Talmude jeweils Kommentare zu diesen Gesetzessammlungen. Die Behandlung und Kommentierung der einzelnen halachot der Mischna in den Talmuden werden Gemara genannt (vom aramäischen Gemar = „lernen“, „vollenden“).

Beide Talmude befassen sich zwar mit der Mischna, weisen jedoch Unterschiede hinsichtlich Sprache, dem literarischen Charakter, dem aufgenommenen Quellenmaterial und dem Umfang der Kommentare auf.

4.1 Der palästinische (bzw. Jerusalemer) Talmud

Traditionell gilt Jochanan bar Nappacha (gest. 272 n. Chr.) als Verfasser des Jerusalemer Talmuds. Im Mittelalter hat jedoch die Beobachtung Beachtung gefunden, dass der Talmud sich auf Rabbinen und Ereignisse des vierten Jahrhunderts n. Chr. bezieht. So wurde die traditionelle Verfasserangabe verworfen. Heutzutage wird angenommen, dass der palästinische Talmud in der ersten Hälfte des fünften Jahrhunderts seine Endredaktion erfuhr, und zwar in Tiberias in Galiläa. Diese Endredaktion war eine systematische Überarbeitung des bis dahin überlieferten Textes. Diese Redaktion scheint jedoch nicht auf einmal und zentral durchgeführt worden zu sein, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg.

Vier der sechs sedarim der Mischna werden vom palästinischen Talmud behandelt: zeraim, moed, naschim und nezikin. Auch Teile des Traktats nidda (Unreinheit) aus der Ordnung toharot werden behandelt. Insgesamt umfasst der palästinische Talmud Kommentare zu 39 von 63 Traktaten der Mischna. In heutigen Ausgaben des palästinischen Talmuds ist zwar zwischen den einzelnen Gemara der Mischna-Text abgedruckt, der jeweils kommentiert wird. Das war jedoch in frühen Handschriften nicht der Fall gewesen. Dort wurde der Text der jeweiligen halacha in die Gemara integriert. Getrennt wurden diese zwei Elemente erst in späteren Jahrhunderten. Nun befinden sich die Gebote der Mischna zwischen den kommentierenden Abschnitten.

4.2 Der babylonische Talmud

Ähnlich wie der palästinische kommentiert der Babylonische Talmud die Mischna. Er befasst sich mit 36 ½ von ihren 63 Traktaten. Zwar behandelt er damit quantitativ weniger Traktate als die Jerusalemer Talmud; der Babylonische ist dennoch umfangreicher als sein Gegenstück aus Palästina. Er enthält haggadisches (narratives) Material (z.B. Sagen, Legenden, Erzählungen über Rabbinen, Historisches). Auch Wissen aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Bereichen sind in ihm überliefert.

Jüdischer Tradition zufolge war der bedeutende Rav Aschi (335-427 n. Chr.) der Niederschreiber und Bearbeiter der Gemara des Babylonischen Talmuds. Seine Fähigkeiten und Gelehrsamkeit brachten ihm einen Ruf ein, der dem des Jehuda ha-Nassi gleichkam. Nachdem der Anfang und der Großteil des Werkes, welches später der babylonische Talmud werden sollte, gelegt worden war, geschah einige Jahrzehnte später die finale Redaktion. Angeblich wurde die so entstandene Sammlung der Gemara um ca. 500 n.Chr. „versiegelt“. Das Werk sei vollendet gewesen, der babylonische Talmud war entstanden. Tatsächliche jedoch wurde der Text des Talmuds noch bis ins 6. und 7. Jahrhundert weiter überarbeitet und ergänzt, denn die Rabbinen dieser Zeit waren offenkundig an dem nun vorliegenden Endtext beteiligt. Mit dem frühen 8. Jh. war jedoch die Redaktion komplett abgeschlossen.

Die Vorsteher der jüdischen Akademien in Babylon legten bald nach dem Abschluss dieses Werkes fest, dass alle Rechtsfälle nach dem babylonischen Talmud zu entscheiden seien. Auch in viel späteren Jahrhunderten vernahmen die jüdischen Rechtsgelehrten immer wieder den Aufruf, fest zu der Autorität des Talmuds zu stehen. Ein wichtiger Vertreter dieser Position war der bedeutende jüdische Philosoph, Arzt und Rechtsgelehrte Moses Maimonides (1135-1204). Der babylonische Talmud ist das einflussreichste Werk des jüdischen Rechts. Seit seiner Entstehung wird es von den Gelehrten am intensivsten studiert. Im Vergleich zu ihm hat der palästinische Talmud deutlich weniger Relevanz erlangt.

4.3 Beispiel: Die Ordnung über das Purimfest

An dieser Stelle wird es dem Leser helfen, einen direkten Einblick in die literarische Welt des jüdischen Rechts zu bekommen. Ich möchte deshalb einmal darstellen, wie die Tora (im weiteren Sinne, d.h. die Hebräische Bibel), die Mischna und der Talmud aufeinander aufbauen. Dazu soll das Ende des Buches Esther und dessen Rezeption in beiden Werken dienen.

Das Mischna-Traktat Megillah befindet sich in der Seder Moed, die sich mit Festen beschäftigt. Megillah behandelt Verordnung für das Purim-Fest. Im Buch Esther steht geschrieben, wie das jüdische Volk unter der Herrschaft des Königs Ahasveros durch die jüdische Königin Esther gerettet worden war. Das Ende des Buches beschreibt, wie die Juden es sich deshalb auferlegt haben, das Erinnerungs-Fest „Purim“ jedes Jahr zu feiern. Es sollte am vierzehnten und fünfzehnten des Monats Adar gefeiert werden (vgl. Esther 9,19-27).

Das Traktat Megillah behandelt zunächst die äußeren Umstände, unter denen die Schriftrolle des Buches Esther am Purim-Fest gelesen werden soll. Diese Abhandlung beginnt mit folgendem Absatz beginnt:

 

Die Rolle wird gelesen am Elften, am Zwölften, am Dreizehnten, am Vierzehnten oder am Fünfzehnten, nicht früher und nicht später. Festungen, die in den Tagen Joschua bin Nuns, mit einer Mauer umgeben waren, lesen am Fünfzehnten, Dörfer und größere Ortschaften lesen am Vierzehnten, nur dass die Dörfer auf den Tag der Einkehr zurückgreifen.[1]

Der Talmud wiederum untersucht diese Mischna-Stelle und ihre Verwurzelung in der Heiligen Schrift. Die Gemara zu diesem Traktat beginnt mit dem Mischna-Zitat und kommentiert dieses danach:

„‚Befestigte Städte, die in den Tagen Jehoshua, des Sohnes Suns, mit einer Mauer umgeben waren, lesen sie am Fünfzehnten‘ etc. Woher dies? Raba erwiderte: Die Schrift sagt: ‚Darum machen die Juden auf offenem Lande, die in offenen Städten wohnen‘; wenn die offenen Städte am vierzehnten, so tun es die mit einer Mauer umgebenen am fünfzehnten.[2]

Das hier behandelte Problem ist verständlich. Esther 9,21.27 sprechen von zwei Feiertagen: den vierzehnten und fünfzehnten. Esther 9,19 jedoch spricht nur davon, dass die Juden auf dem offenen Land das Fest am vierzehnten Adar begehen. Es steht die Frage offen: Wer feiert am 15. des Monats? Viele mögliche Antworten auf diese Frage werden im Folgenden Text des Talmuds auf diskursive Weise in Erwägung gezogen.

5. Nach-Talmudische Entwicklungen jüdischen Rechts:

Die Entwicklung des jüdischen Rechts nach der Entstehung des babylonischen Talmuds lässt sich in drei Phasen einteilen. Die Ära der Geonim (Plural des hebr. Gaon, „Exzellenz“) erstreckte sich von ca. 600 bis 1038 n. Chr. Letzteres Datum markiert den Tod von Rav Hai, der Gaon in Pumbedita in Babylon war. Als Geonim wurden die Autoritäten bezeichnet, welche die Akademien in Sura und Pumbedita leiteten. Sie schreiben größere Kommentarwerke. In der Epoche der Rischonim (die „Ersten“, bis ins 16. Jh.) entstanden größere Rechtskodifikationen. Die letzte Etappe in der halachischen Literatur bilden die Responsen der Acharonim (die „Letzten“, ab 16. Jh.). Zusammen werden diese drei Gruppen jüdischer Rechtsgelehrter auch die Posekim, die „Entscheider“ genannt, da sie entschieden, wie das Recht praktisch umzusetzen und auszuleben war.

5.1 Geonim

Wie die Rabbinen Babylons vor ihnen sich der Auslegung der Mischna widmeten, befassten sich nun die Geonim mit dem babylonischen Talmud. Sie verfassten größere Kommentarwerke über den Talmud. Die wichtigsten darunter sind Sche’elot von Achaj aus Schabaecha, halachot gedolot von Simon aus Kajara, die Werke von Rav Hai über (Ver-)Kaufsrecht und Eidesrecht, und zuletzt das Kommentarwerk von Rabbi Schlomo ben Jizchack (kurz. Raschi, 1040-1105). Sein Talmudkommentar wurde zum Klassiker, er gehörte nach seiner Entstehung gewissermaßen zum Talmud selbst dazu. Raschis Einluss war damit aber noch nicht erschöpft: Über zwei Jahrhunderte schrieben seine Schüler an einer Talmud-Kommentarreihe, aus der im 13. Jh. die „Tosafot“ wurde.

5.2 Rischonim

Unter den Rechtskodifikationen der Rischonim war zunächst Rabbi Jizchack Alfasis Sefer Halachot aus dem 11. Jahrhundert bemerkenswert. Dieses Werk nahm die haggadischen Teile des Babylonischen Talmud nicht in seinen Bestand von Geboten auf. Zusätzlich schloss er alles Material aus, das aufgrund der Zerstörung des zweiten Tempels, die schon etwa 1000 Jahre zurücklag, nicht mehr relevant war. Die Anordnung der Talmud-Traktate sowie die aramäische Sprache wurden traditionsgemäß beibehalten.

Aber das erste äußerst wichtige Werk dieser Epoche war die Mischne Tora („Wiederholung der Tora“) von Moses Maimonides, entstanden zwischen 1170 und 1180. Es war der erste große Entwurf eines jüdischen Rechtskodex nach der Mischna und den Talmuden. Die Mischne Tora ist in vierzehn Bücher eingeteilt. Zur Zeit ihres Autors wurde ihre Bedeutung für die Systematisierung des jüdischen Rechts zwar anerkannt. Maimonides‘ methodologisches Vorgehen wurde jedoch kritisiert: Er bringe seine Vorschriften apodiktisch vor, und zwar ohne dabei Quellen oder andere Autoritäten zu nennen. Das war für die halachische Literatur allgemein untypisch. Sein Werk sei aber trotzdem nachvollziehbar und verfüge über gute Beweisführung, weshalb es großen praktischen Nutzen habe. Nun wurde die Mischne Tora zur großen Autorität des jüdischen Rechts. Sie umfasste alle Rechtsfelder, auch die obsolet gewordenen. Auch über sie wurden in den folgenden Jahren eine Reihe von Kommentaren verfasst.

Im Spanien des 13. und 14. Jahrhunderts gab es wiederum neue Entwicklungen für die Halacha. Rabbi Ascher ben Jechiel (oder „Rosch“, 1250-1327 n. Chr.), verfasste ein weiteres wichtiges Werk des jüdischen Rechts: Piske ha-Rosch („Entscheidungen des Rosch“). Darin brachte er ein Argument für die Ansicht vor, dass jüdische Rechtsgelehrte aller Zeiten das Recht haben, den Lehraussagen von Autoritäten früherer Zeiten zu widersprechen.

Der dritte Sohn des Rosch, Rabbi Jakob ben Asser (oder ha-Tur, 1270-1343) kodifizierte das Recht erneut auf andere Art und Weise. Sein Werk Sefer ha-Turim („Buch der Säulen“) nannte die zu seiner Zeit noch relevanten halachot ohne Nennung von Quellen, zitierte dabei jedoch nicht nur Material des Talmuds, sondern auch spätere Gelehrte. Auch behandelten die Seiten der Sefer ha-Turim die Meinungsverschiedenheiten unterschiedlicher Gelehrte.

Ein letztes relevantes Werk jüdischer Rechtskodifikation schloss diese Etappe der Entwicklung der Halacha ab. Es handelte sich um den Kodex Schulchan Aruch („Gedeckter Tisch“). Er stammte aus der Feder des bedeutenden Rechtsgelehrten Josef Karo (1488-1575 n. Chr.), der im palästinischen Safed lebte. Dieser Kodex bestand aus vier großen Teilen: Gesetze über Gebete und Feiertage, über Tora Studium und Ernährung, über Ehe und Scheidung, und über Zivilgesetze. Der Schulchan Aruch wurde im Jahr 1565 n. Chr. in Venedig das erste Mal gedruckt und seit seiner Zeit als abschließende Kodifikation jüdischen Rechts angesehen. Wenn heutzutage ein orthodoxer Jude Fragen bezüglich des jüdischen Rechtes hat, konsultiert er in der Regel den Schulchan Aruch als erstes.

5.3 Die Antworten („Responsa“) der Acharonim

Mit dem Erscheinen dieses letzten Rechtskodex im 16. Jh. trat eine neue Phase der Geschichte des jüdischen Rechts ein. Die Kreativität in der Beschäftigung mit dem jüdischen Recht nahm ab. Es gab immer weniger Veränderungen im jüdischen Recht. Es tat sich allmählich eine Kluft zwischen Halacha und jüdischer Lebenspraxis auf. Ein Wirkfaktor in dieser Hinsicht war die bald einsetzende Aufklärung. Bis zur jüdischen Aufklärung, der Haskala, war die Beschäftigung mit dem Talmud der Mittelpunkt jüdischen kulturellen und intellektuellen Lebens. Mit der Aufklärung aber wurde das Talmud-Studium mehr und mehr verdrängt von einem Fokus, „weltliche“ Disziplinen zu studieren. Der Wunsch nach Gleichberechtigung zog die Juden zu den Ideen und Schriften der Aufklärung hin, die die europäische kulturelle Landschaft prägten. In Deutschland z.B. war Moses Mendelssohn (1729-1786) eine Schlüsselfigur, die zwar an der Halacha festhielt, aber gleichzeitig die Weltliche Bildung für Juden notwendig hielt, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Neben der Haskala Gab es jedoch auch andere Ursachen dafür, dass die Entwicklung des jüdischen Rechts an Dynamik verloren hatte. Da war zum einen der Schulchan Aruch. Er erlangte schlicht normative Autorität. Alles, was als gültiges jüdisches Recht gelten wollte, musste sich an seinem Votum messen. Es gab außerdem eine Wende hin zur Ansicht, dass die göttliche Offenbarung jüdischen Rechs prinzipiell nicht verändert werden dürfe. Zusätzlich hingen diese Veränderung im Recht lediglich von einzelnen Richtern und Gerichtshöfen ab, da es keine jüdisch geprägte Staatlichkeit mehr gab. Und diese wiederum konnte sich nur ihrerseits nur auf die Autorität früherer Ausleger stützen. Es lag also eine lange Kette von sich gegenseitig revidierenden halachot hinter der Gegenwart. Es wurde daher ein neuer Maßstab aufgestellt: Von nun an sollte ein Richter oder Gerichtshof einem früheren nur dann widersprechen dürfen, wenn er jenem an Weisheit überlegen war.

All diese Einschränkungen führten dazu, dass es ab dem 16. Jh. keine systematischen Überarbeitungen des jüdischen Rechts mehr gegeben hat. Der Schulchan Aruch schloss die klassische Periode des jüdischen Rechtsdiskurses ab. Er beendete jedoch nicht diesen Diskurs selbst. In den folgenden Jahrhunderten der Moderne gab es immer wieder neu aufbrechende Rechtsfragen, die nach Antworten verlangten. Das lag nicht zuletzt an den sich widersprechenden Lehrmeinungen früherer Autoritäten, wie sie sich in der halachischen Literatur vorfanden. In dieser Situation wurden neue Fragen gesammelt und an die führenden jüdischen Gelehrten der jeweiligen Zeit weitervermittelt. Aus ihren Antworten („Responsen“) entstand ein weiterer Zweig der halachischen Literatur, der nicht wenig aufblühte.

Paul Weinheimer


[1] https://www.talmud.de/tlmd/talmud-uebersetzung/megilla/megilla-kapitel-1/#blatt-2a

[2] https://www.talmud.de/tlmd/die-mischnah-megillah/

 

Quellen

https://www.jewishvirtuallibrary.org/tosefta (Zugriff 25.02.2021)

https://www.jewishvirtuallibrary.org/the-shulkhan-arukh (Zugriff 25.02.2021)

https://www.juedische-allgemeine.de/glossar/haskala/ (Zugriff 25.02.2021)

http://www.juedisches-recht.de/anf_raf_aschi.php (Zugriff 25.02.2021)

http://www.juedisches-recht.de/anf_rabbi_jehuda.php (Zugriff 25.02.2021)

http://www.juedisches-recht.de/stu_einfuehrung.php (Zugriff 25.02.2021)

https://www.mmz-potsdam.de/kurzbiografie-moses-mendelssohns.html (Zugriff 25.02.2021)

https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/oe/hfr/deutsch/2009-17.pdf (Zugriff 25.02.2021)

https://www.talmud.de/tlmd/die-mischnah-megillah/ (Zugriff 25.02.2021)

https://www.talmud.de/tlmd/talmud-uebersetzung/megilla/megilla-kapitel-1/#blatt-2a (Zugriff 25.02.2021)

https://de.wikipedia.org/wiki/Tannaim (Zugriff 25.02.2021)

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