Importverbot für israelische Siedlungsprodukte – soll Deutschland zustimmen? Eine kritische Analyse des SPIEGEL-Kommentars (Meinung)

Kaum eine Person würde die Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung gutheißen. Wer würde nicht meinen, dass dies ein Ende haben muss? Der gesellschaftliche Unmut verweist auf eine deutsche Handels- und Außenpolitik, die vor einer grundlegenden Herausforderung steht: Können wir Solidarität mit Israel gewährleisten, ohne dass die Gewalt israelischer Siedler gegen die palästinensische Bevölkerung verharmlost oder lediglich mit inhaltsleeren und folgelosen politischen Floskeln kritisiert wird?1Erst kürzlich haben z. B. israelische Siedler an einer Moschee Feuer gelegt und die Außenwände mit hebräischen Schriftzeichen versehen, während israelische Soldaten dies beobachteten. Der Vorwurf steht im Raum, dass sie Zunahme an Siedlungsprojekten und Gewaltmaßnahmen mit dem neuen Regierungsantritt Netanjahus im Jahr 2023 voranzuschreiten scheinen, obwohl eine Zunahme des Waffengebrauchs auch schon zuvor sich abzeichnete. Vgl. https://www.msn.com/de-at/nachrichten/ausland/israelische-siedler-legten-feuer-an-moschee-im-westjordanland/ar-AA28edWH?ocid=BingNewsSerp, (Stand: 03.08.2026); ZDFheute Nachrichten, https://www.youtube.com/watch?v=u_y-4hma-OA&t=7s, (Stand: 27.07.2026).

1. SPIEGEL-Kommentar: Ein Aufruf zu einem Importverbot israelischer Siedlungsprodukte

Timo Lehmann, ein studierter Politikwissenschaftler und Politredakteur beim SPIEGEL2Vgl. Lehmann, Spiegel., fordert in seinem Kommentar „Ein Verbot von Importen aus Israel darf kein Tabu mehr sein“ vom 13. Juli 2026 die Durchsetzung eines möglichen Importverbots für israelische Waren aus den besetzten Gebieten und fordert um der Glaubwürdigkeit des deutschen Kanzlers willen die Kongruenz3Gemeint ist die Übereinstimmung von Haltung und Praxis. von Wort und Tat: Merz soll handeln und Deutschland dem „Einfuhrverbot der EU für Produkte aus den besetzten Gebieten“ zustimmen.4Befürworter der Sanktionen sind: „Spanien, Frankreich, Schweden, Belgien und Irland“. Erst kürzlich hat ebenfalls die Niederlande jene Importe aus den nach internationalem Recht illegalen jüdischen Siedlungen im Westjordanland verboten.

Siehe dazu:  DIE ZEIT, dpa, Reuters, https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-07/eu-importverbot-israelische-siedlungen-westjordanland-waren (Stand: 29.07.2026); Bachner, Michael, Kurier, Niederlande verbieten Importe aus illegalen jüdischen Siedlungen im Westjordanland, https://kurier.at/politik/ausland/niederlande-israel-siedlungen-gaza-westjordanland/403177503 (Stand: 29.07.202).

Bezogen wird sich dabei auf Bundeskanzler Merz Worte von der Online-Plattform »X«: »Die Gewalt durch Siedler im Westjordanland hat ein beispielloses Ausmaß erreicht.«5Vgl. Lehmann, Verbot.

Lehmann begrüßt dessen klare Forderung nach einem schnellen Stopp der Siedlungsausweitungen6Israel treibe seit Anfang Februar 2026 mit der eingeführten Katastererfassung (syst. Vermessung & Dokumentation von Grundstücken im öfftl. Register) eine „faktische Annexion“ des Westjordanlands voran, was sowohl auf heftigen Widerstand der Palästinenser als auch auf breite internationale Kritik – das deutsche Auswärtige Amt miteingeschlossen – stieß. Siehe dazu: VATICAN NEWS; Heiliges Land: Israel drängt auf Annexion des Westjordanlands, https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2026-02/heiliges-land-israel-annexion-westjordanland-politik-konflikt.html (Stand: 31.07.2026); DIE ZEIT, Bundesregierung nennt Israels Siedlungspläne völkerrechtswidrig, https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/auswaertiges-amt-landenteignung-israel-siedlungen-westjordanland-beschluss (Stand: 28.07.2026). und unterstützt seine scharfe Kritik am umstrittenen Bauprojekt E1 im Westjordanland, das im europäischen „Schulterschluss“ stattfindet, weil – wie Merz ausführt – sonst die Zweistaatenlösung zur wirklichen Unmöglichkeit würde.

Angesichts des von Lehmann angeführten jahrzehntelangen Völkerrechtsverstoßes würden diesen Worten nun sichtbare Konsequenzen folgen müssen, wozu ein „endgültiges EU-Importverbot für Waren aus den illegalen Siedlungen“ die Chance wäre, Deutschlands Integrität zu beweisen. Seine Forderung bezieht sich ausdrücklich auf Waren aus den israelischen Siedlungsgebieten im Westjordanland und nicht auf Israel als Ganzes bzw. dessen wirtschaftliches Kernland.

Mit einem ethisch-politischen Apellargument fordert er eine Kursänderung der Bundesregierung von einer Blockade- zu einer kooperativen Haltung, denn insbesondere israelische Güter wie Datteln, Wein oder Honig seien wirtschaftlich verzichtbar.

An dieser Stelle betont er Deutschlands historisch verantwortliche Sonderrolle, sowie die Notwendigkeit jeden in der Kritik verborgenen Antisemitismus gegenüber der israelischen Regierung „zu bekämpfen“, was jedoch gerade nicht die Kritik bei einer völkerrechtswidrigen israelischen Politik ausschließe.

Daraufhin eröffnet er den größeren Rahmen des Umgangs mit Israel in der EU-Politik: Er erkennt in der EU eine zweischneidige, toxische Stimmung: Einerseits zeigt sie sich in einer einseitig israelfeindlichen und Hamas relativierenden Haltung, andererseits in einer einseitig schützenden Position, die politische Maßnahmen gegenüber der israelischen Regierung blockiert.

Nach Lehmann greife dabei der Vergleich jener deutsch-politischen Gegner eines Importstops die darin bei Befürwortern einen Anklang am Spruch »Kauft nicht bei Juden« sehen, „zu kurz“.7In “The Times of Israel” Cedric Vloeman referiert folgendes: “The Slogan ‚Kauft nicht bei Juden‘ still sends shivers down the spine today [becaue] it was the weapon the Nazis used to systematically purge public life of Jewish presence.” Siehe dazu: Vloemans, Cedric, The Times of Israel, https://blogs.timesofisrael.com/kauft-nicht-bei-juden/ (Stand: 29.07.2026). Zutreffen tue dieser „Vorwurf“ wiederum bei systemischen EU-Sanktionen gegenüber Israel, die als politischen und wirtschaftlichen Boykott zu verhindern seien. Lehmann will bei den Maßnahmen bzgl. ihrer Auswirkung differenzieren: Ein vollständiger Boykott würde Israel als Ganzes betreffen und Unschuldige adressieren, während ein Importverbot von Gütern aus israelischen Siedlungsgebieten als angemessenes Mittel die Zielgruppe trifft und gleichzeitig – so Lehmann – illegale Siedlungen schwächen könnte, welche als ein Hindernis zur friedlichen Nahostkonfliktlösung darum „langfristig eine Gefahr für die Sicherheit Israels“ darstellen würden.8Beispielsweise werden laut dem Beitrag von der Frankfurter Rundschau „[z]wischen 15 und 20 Prozent“ des Weins vom sechsgrößten israelischen Winzers aus israelischen Siedlungen hergestellt, nämlich in Gush Etzion einem Siedlungsblock im Westjordanland, und sogar „mehr als ein Viertel aller israelischen Weingüter (26 Prozent)“ kämen aus den besetzten Gebieten, die dann im deutschen Einkaufshandel als „israelisch“ vermarktet werden, somit die Siedlungspolitik mitfinanzieren würden. Siehe dazu: Hauentein, Hanno, Frankfurter Rundschau, Wie der deutsche Weinhandel Israels Siedlungen mitfinanziert, https://www.fr.de/politik/rewe-wein-israel-besatzung-supermarkt-etikett-94154496.html (Stand: 01.08.2026).

Lehmann delegitimiert die bisherige Kritik, indem deren Nachteile eines „Importstopps von Waren aus den Siedlungsgebieten“ vernachlässigbar und nicht stichhaltig seien. Der oftmals getätigte Verweis auf den erfolg- und wirkungslosen Versuch des Ausschlusses von bestimmten israelischen Waren aus dem bisherigen Assoziierungsabkommen beweise gerade die Notwendigkeit entschlossener Maßnahmen und konsequenter „Durchsetzung“ trotz möglicher Manipulierungs-, Missbrauchs- und Umgehungsversuche. Er macht sich stark für politische Entscheidungen, die nach Sachlage und Prinzipien zu treffen sind und sich nicht von einer möglichen propagandistischen Instrumentalisierung durch „Rechtsextreme“ oder „Zyniker“ einschüchtern lassen, wodurch der eigene politische Handlungsspielraum eingeschränkt würde.

Schlussendlich wäre der Importstopp die konsequente Antwort auf den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau und die Gewalt radikaler israelischer Siedler – und zugleich ein Zeichen außenpolitischer Integrität, europäisch wie deutsch.9Vgl. Lehmann, Verbot.

2. Eine rechtliche und praktische Einordnung des Importverbots

Im Folgenden richtet sich der Blick auf den Sachverhalt der rechtlichen Umsetzung des von Lehmann geforderten Importstopps und auf eine einschlägige Analyse der möglichen Folgen.

Die Ansichten von Rechtswissenschaftlern gehen diesbezüglich auseinander und erweisen sich als komplex und vielschichtig. Uneinigkeit besteht weiterhin über die Rechtmäßigkeit eines Importstopps von israelischen Siedlungsprodukten, was einen möglichen Verstoß gegen das zwischen der EU und Israel geschlossene Assoziierungsabkommen darstellen könne. Siedlungswaren seien nach Loran Bartels, dem Völkerrechtsprofessor an der Universität Cambridge, bereits von Zollvergünstigungen ausgeschlossen und zu kennzeichnen, während ein Importverbot als eine „qualitatively different measure“ wohlüberlegt sein müsse.

Anders Schaeffer Omer-Man, Gründerin und geschäftsführende Leiterin des Global Litigation Center und Expertin für humanitäres Völkerrecht, die laut Euronews die europäische Israelpolitik bislang als nicht mit dem Völkerrecht kompatibel betrachte und die Maßnahme als nötig ansehe. Doch müsse berücksichtigt werden, dass Israel jede Unterscheidung seiner Waren als ein „affront“ und ein Widerspruch zu Israels Interessen betrachte.10Vgl. Schumann, euro news, imports. Eine rechtliche Umsetzung bleibt strittig.

Israels Außenminister Gideon Sa’ar wehrte sich laut dem SPIEGL wiederum selbst gegen die internationale Kritik und Ablehnung der aktuellen Israelpolitik als eine unmoralische und fragwürdige Einschränkung des Rechts der Juden »im Land Israel« leben zu dürfen, denn Ziel sei die Überwindung gegenwärtiger „Sicherheitsbedrohungen“. Ein weiterer Grund – so der israelische Finanzminister Bezalel Smotrich – sei das Verhindern der Gründung eines Palästinenserstaats.11Vgl. Spiegel, Kritik. Israel hat zweifellos das Recht, seine Bevölkerung zu schützen. Dieses Recht legitimiert nach dem geltenden Völkerrecht jedoch nicht den Ausbau israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten, die aus europäischer Sicht eine friedliche Konfliktlösung und insbesondere die Zweistaatenlösung erschweren.

Wie effektiv wäre diese Maßnahme in der Praxis? Kritik am Verbot des speziellen Imports von israelischen Waren aus den Siedlungsgebieten wird nach dem Magazin „DIE ZEIT“ aus genannten Gründen laut: Weil es sich gerade nur um geringe Exportmengen handele, sei die praktische Umsetzung voller Hürden und Hindernisse. Denn eine erfolgreiche Identifikation entsprechender Produkte werde durch Umetikettierung oder Produktvermischung erschwert. Außenminister Johann Wadephul (CDU) plädiert darum vermehrt für den kontinuierlichen Dialog mit Israel und erwarte diesbezüglich konsequente Gegenmaßnahmen vom israelischen Staat.12Vgl. TAGESSPIEGEL, Siedlungspolitik. Der Gesamteindruck vermittelt vielmehr, dass die Bundesregierung ihre politischen Handlungsspielräume in dieser Frage als begrenzt einschätzt und keine vergleichbaren alternativen Maßnahmen erkennt.

Schwerwiegend erscheint aus meiner Sicht vor allem die Signalwirkung eines Importverbots. Es könnte als politische Distanzierung Deutschlands von Israel wahrgenommen werden, den bestehenden politischen Einfluss Deutschlands auf Israel weiter schwächen und einer weiteren Eskalation der Spannungen Vorschub leisten.

Da erhebliche Unsicherheit darüber besteht, inwieweit ein solches Importverbot tatsächlich zielführend wäre oder vielmehr den Charakter kurzfristigen Aktionismus beziehungsweise symbolischer Politik hätte, erscheint Zurückhaltung geboten. Dies gilt umso mehr, als die praktische Wirksamkeit einer solchen Maßnahme aufgrund der komplexen Lieferketten und der vergleichsweise geringen Handelsvolumina umstritten bleibt.

Zugleich ist nicht auszuschließen, dass ein ausbleibender Erfolg eines solchen Importverbots den politischen Ruf nach einer sukzessiven Verschärfung wirtschaftlicher Sanktionen verstärkt und dadurch langfristig auch Maßnahmen in den Bereich des politisch Vertretbaren rückt, von denen sich die Bundesregierung bislang aus historischer Verantwortung und besonderer Sensibilität gegenüber Israel bewusst distanziert.

Während die Befürworter eines Importverbots ihre Argumentation vor allem auf völkerrechtliche Erwägungen und die Wahrung internationalen Rechts stützen, betonen dessen Gegner die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel sowie die politischen und symbolischen Folgen wirtschaftlicher Sanktionen.  Letztlich sind beide Positionen in sich grundsätzlich schlüssig und vertretbar.

3. Historische Einordnung des Boykottvergleichs

3.1 Der Vergleich mit dem nationalsozialistischen „Judenboykott

Die Frage, ob die Forderung nach einem Importverbot für Produkte aus den Siedlungsgebieten als antisemitisch zu bewerten oder mit dem nationalsozialistischen Boykottaufruf „Kauft nicht bei Juden“ gleichzusetzen ist, soll nun betrachtet werden:

Der „Judenboykott1933 war eine von den Nationalsozialisten groß angelegte, ausschließlich gegen jüdische Menschen gerichtete antisemitische Maßnahme zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verdrängung, zur sogenannten ‚Arisierung‘ jüdischen Eigentums sowie zur vermeintlichen „Verteidigung“ gegen das ‚internationale Finanzjudentum‘, und war Teil einer „systematisch intensivierten“ Verfolgungspolitik, die das Ziel der ultimativen „Vernichtung“ anstrebte.13Vgl. Unbekannt, Judenboykott.

Die gegenwärtige Forderung einiger EU-Staaten nach einer lokal begrenzten Handelsbeschränkung von bestimmten israelischen Siedlungsprodukten entspringt dem Vorsatz, mit dem geltenden Völkerrecht praktisch wieder übereinzustimmen und den Ausbau der Siedlungen finanziell nicht länger mehr zu unterstützen. Gerade weil die „freundlich-mahnenden Worte zur Siedlungspolitik“ durchweg abgelehnt werden, wäre ein Ausbleiben dieser praktischen Wirtschaftskonsequenz laut Martin Konečný, dem Direktor des European Middle East Project (EuMEP), ein Paradoxon.14Asseburg / Konečný, IPG, Importstopp. Jener Aufschrei und Vergleich mit der nationalsozialistischen Boykottmaßnahme diesbezüglich verharmlosen meines Erachtens darum die Gräueltaten der Nationalsozialisten und können schlichtweg nicht überzeugen.

3.2 Völkerrechtliche Einordnung der israelischen Siedlungspolitik

Nun soll die häufig verkürzte Bezeichnung israelischer Siedlungen im Westjordanland als „illegal“ völkerrechtlich differenziert werden. Zentrale Norm ist Art. 49 Abs. 6 der IV. Genfer Konvention, wonach eine Besatzungsmacht ihre eigene Zivilbevölkerung nicht in das von ihr besetzte Gebiet umsiedeln darf. Darum wird die staatlich geförderte Ansiedlung israelischer Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten als völkerrechtswidrig bewertet.

Gleichzeitig ist die rechtliche Einordnung des Westjordanlands historisch und völkerrechtlich komplex. Die israelische Argumentation verweist darauf, dass das Gebiet 1967 nicht zum international anerkannten Staatsgebiet eines souveränen palästinensischen Staates gehörte. Zudem habe Jordanien keinen allgemein anerkannten Souveränitätstitel über das Westjordanland besessen. Aus dieser Perspektive wird das Westjordanland teilweise als „disputed territory“ (umstrittenes Gebiet) und nicht als klassisches, von einem anderen souveränen Staat besetztes Territorium verstanden. Die israelische Position stellt damit insbesondere die unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 49 Abs. 6 der IV. Genfer Konvention auf die konkrete Situation infrage, da diese nach ihrer Argumentation die Besetzung des Territoriums einer anderen Vertragspartei voraussetze. Bei der Bewertung der Siedlungen gilt es daher, zwischen völkerrechtlicher Argumentation und möglicher propagandistischer Verkürzung zu unterscheiden. Die rechtlich und historisch komplexe Ausgangslage sollte deshalb auch bei der Forderung nach handelspolitischen Konsequenzen berücksichtigt werden.

3.3 Mögliche handelspolitische Folgewirkungen

Umso wichtiger erscheint es meines Erachtens, darauf zu achten, dass ein begrenztes Importverbot nicht zum „Startschuss“15Unbekannt, Wikipedia, Judenboykott.  für eine schrittweise Ausweitung handelspolitischer Maßnahmen wird, die langfristig eine zunehmende wirtschaftliche Isolation Israels begünstigen könnten. Dazu wäre etwa die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens16Bayer / Campenhout, Reuters, suspension. zu zählen, die aus meiner Sicht entschieden abzulehnen wäre. Ob aber ein Importverbot befürwortbar ist, hängt maßgeblich davon ab, ob es mit dem Assoziierungsabkommen vereinbar ist.

4. Würdigung und Fazit

Der Beitrag von Timo Lehmann zeichnet sich zunächst durch ein gutes Maß an Differenziertheit aus. Positiv hervorzuheben ist, dass er die zwiespältige europäische Haltung gegenüber der israelischen Siedlungspolitik nachvollziehbar darstellt (einerseits eine „toxische“, Israel verdammende Haltung, andererseits eine blockierende und schützende Haltung gegenüber Israel), die besondere historische Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel berücksichtigt und seine Forderung ausdrücklich von umfassenden Boykottmaßnahmen gegen Israel abgrenzt. Zugleich werden die Gegenargumente gegen ein Importverbot vergleichsweise knapp behandelt. Insbesondere die juristisch umstrittene Rechtslage sowie die weiterhin bestehenden praktischen Umsetzungsprobleme erfahren nur begrenzte Aufmerksamkeit. Schon die rechtliche Ausgangslage, auf die Lehmann seine Forderung damit stützt, ist jedoch komplexer, als sein Leitartikel erkennen lässt. Zwar können die israelischen Siedlungen völkerrechtlich problematisch beziehungsweise als völkerrechtswidrig bewertet werden; davon ist jedoch die eigenständige rechtliche Frage zu unterscheiden, ob die Europäische Union deshalb den Import von Waren aus diesen Gebieten verbieten darf. Ohne diese Differenzierung entsteht bei Lehmann der Eindruck, das Importverbot werde nahezu als der einzig konsequente Weg dargestellt, auf dem Deutschland seine außenpolitische Glaubwürdigkeit sowie seine völkerrechtliche Verpflichtung zum Ausdruck bringen könne. Fraglich erscheint indes weiterhin, ob ein solcher Kurswechsel langfristig tatsächlich zielführend wäre. Deutschland steht nicht unter dem unmittelbaren Zugzwang, durch kurzfristige wirtschaftspolitische Maßnahmen eine Lösung des Konflikts herbeizuführen. Vielmehr besteht die Herausforderung darin, sowohl völkerrechtliche Prinzipien als auch die historisch erwachsene Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel zu achten und beide Anliegen diplomatisch tragfähig miteinander zu verbinden. Ein solches Importverbot, gefordert von internationalen Journalisten und Regierungen, birgt nichtsdestotrotz die Gefahr, von antisemitischen Akteuren instrumentalisiert und zur Verstärkung antisemitischer Narrative genutzt zu werden.

In einer Zeit, in der sich die internationale Ordnung durch zunehmende Großmachtrivalitäten, wachsenden Protektionismus, steigende Zölle und eine Erosion verlässlicher Partnerschaften spürbar verändert, sollte die deutsche Handelspolitik jedenfalls ihre Instrumente mit besonderer Sorgfalt wählen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, den politischen Druck auf Israel wirksam zu erhöhen, ohne zugleich die Dialogfähigkeit und die tragfähigen Beziehungen dauerhaft zu beschädigen. Bei aller politischen Polarisierung und den anhaltenden internationalen Spannungen darf jedoch niemals aus dem Blick geraten, dass die Würde jedes Menschen – ob Israeli oder Palästinenser – gleichermaßen zu achten ist.

Literatur und Quellen:

Asseburg, Muriel / Konečný, Martin, IPG, Weg frei für den Importstopp, https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/weg-frei-fuer-importstopp-9179/ (Stand: 04.08.2026).

Bayer, Lili / Campenhout, Charlotte Van, Reuters, EU divided on suspension of Israel pact as Spain pushes for action, https://www.reuters.com/world/eu-divided-suspension-israel-pact-spain-pushes-action-2026-04-21/?utm_source=chatgpt.com (Stand: 01.08.2026).

Lehmann, Timo, https://www.spiegel.de/impressum/autor-e61dad04-0001-0003-0000-000000025902 (Stand: 10.08.2026).

Lehmann, Timo, Spiegel, Ein Verbot von Importen aus Israel darf kein Tabu mehr sein, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/israel-ein-importverbot-darf-kein-tabu-mehr-sein-a-7712cec0-a4fe-4b6d-a749-081d4724ccde (Stand: 10.08.2026).

Schumann, Noa, euro news, Fact check: Can EU countries restrict or ban Israeli settlement imports?, https://www.euronews.com/my-europe/2026/06/18/fact-check-can-eu-countries-restrict-or-ban-israeli-settlement-imports? (Stand: 04.08.2026).

Spiegel, Israel weist Kritik an neuen Siedlungen im Westjordanland zurück, https://www.spiegel.de/ausland/westjordanland-israel-weist-kritik-an-neuen-siedlungen-zurueck-a-2594c751-8a8b-4667-8b6e-cbb02a0cb415 (Stand: 31.08.2026).

TAGESSPIEGEL, Illegale Siedlungspolitik: EU entzweit: Berlin bremst Debatte um Israel-Sanktionen aus, https://www.tagesspiegel.de/internationales/illegale-siedlungspolitik-eu-entzweit-berlin-bremst-debatte-um-israel-sanktionen-aus-15833250.html (Stand: 28.08.2026).

Unbekannt, Wikipedia, Judenboykott, https://de.wikipedia.org/wiki/Judenboykott (Stand: 03.08.2026).

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    Erst kürzlich haben z. B. israelische Siedler an einer Moschee Feuer gelegt und die Außenwände mit hebräischen Schriftzeichen versehen, während israelische Soldaten dies beobachteten. Der Vorwurf steht im Raum, dass sie Zunahme an Siedlungsprojekten und Gewaltmaßnahmen mit dem neuen Regierungsantritt Netanjahus im Jahr 2023 voranzuschreiten scheinen, obwohl eine Zunahme des Waffengebrauchs auch schon zuvor sich abzeichnete. Vgl. https://www.msn.com/de-at/nachrichten/ausland/israelische-siedler-legten-feuer-an-moschee-im-westjordanland/ar-AA28edWH?ocid=BingNewsSerp, (Stand: 03.08.2026); ZDFheute Nachrichten, https://www.youtube.com/watch?v=u_y-4hma-OA&t=7s, (Stand: 27.07.2026).
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    Vgl. Lehmann, Spiegel.
  • 3
    Gemeint ist die Übereinstimmung von Haltung und Praxis.
  • 4
    Befürworter der Sanktionen sind: „Spanien, Frankreich, Schweden, Belgien und Irland“. Erst kürzlich hat ebenfalls die Niederlande jene Importe aus den nach internationalem Recht illegalen jüdischen Siedlungen im Westjordanland verboten.

    Siehe dazu:  DIE ZEIT, dpa, Reuters, https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-07/eu-importverbot-israelische-siedlungen-westjordanland-waren (Stand: 29.07.2026); Bachner, Michael, Kurier, Niederlande verbieten Importe aus illegalen jüdischen Siedlungen im Westjordanland, https://kurier.at/politik/ausland/niederlande-israel-siedlungen-gaza-westjordanland/403177503 (Stand: 29.07.202).
  • 5
    Vgl. Lehmann, Verbot.
  • 6
    Israel treibe seit Anfang Februar 2026 mit der eingeführten Katastererfassung (syst. Vermessung & Dokumentation von Grundstücken im öfftl. Register) eine „faktische Annexion“ des Westjordanlands voran, was sowohl auf heftigen Widerstand der Palästinenser als auch auf breite internationale Kritik – das deutsche Auswärtige Amt miteingeschlossen – stieß. Siehe dazu: VATICAN NEWS; Heiliges Land: Israel drängt auf Annexion des Westjordanlands, https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2026-02/heiliges-land-israel-annexion-westjordanland-politik-konflikt.html (Stand: 31.07.2026); DIE ZEIT, Bundesregierung nennt Israels Siedlungspläne völkerrechtswidrig, https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/auswaertiges-amt-landenteignung-israel-siedlungen-westjordanland-beschluss (Stand: 28.07.2026).
  • 7
    In “The Times of Israel” Cedric Vloeman referiert folgendes: “The Slogan ‚Kauft nicht bei Juden‘ still sends shivers down the spine today [becaue] it was the weapon the Nazis used to systematically purge public life of Jewish presence.” Siehe dazu: Vloemans, Cedric, The Times of Israel, https://blogs.timesofisrael.com/kauft-nicht-bei-juden/ (Stand: 29.07.2026).
  • 8
    Beispielsweise werden laut dem Beitrag von der Frankfurter Rundschau „[z]wischen 15 und 20 Prozent“ des Weins vom sechsgrößten israelischen Winzers aus israelischen Siedlungen hergestellt, nämlich in Gush Etzion einem Siedlungsblock im Westjordanland, und sogar „mehr als ein Viertel aller israelischen Weingüter (26 Prozent)“ kämen aus den besetzten Gebieten, die dann im deutschen Einkaufshandel als „israelisch“ vermarktet werden, somit die Siedlungspolitik mitfinanzieren würden. Siehe dazu: Hauentein, Hanno, Frankfurter Rundschau, Wie der deutsche Weinhandel Israels Siedlungen mitfinanziert, https://www.fr.de/politik/rewe-wein-israel-besatzung-supermarkt-etikett-94154496.html (Stand: 01.08.2026).
  • 9
    Vgl. Lehmann, Verbot.
  • 10
    Vgl. Schumann, euro news, imports.
  • 11
    Vgl. Spiegel, Kritik.
  • 12
    Vgl. TAGESSPIEGEL, Siedlungspolitik.
  • 13
    Vgl. Unbekannt, Judenboykott.
  • 14
    Asseburg / Konečný, IPG, Importstopp.
  • 15
    Unbekannt, Wikipedia, Judenboykott.
  • 16
    Bayer / Campenhout, Reuters, suspension.