Südafrikas Genozidklage zieht sich in die Länge
Das Verfahren im Internationalen Gerichtshof wegen angeblicher Verstöße Israels gegen die UN-Völkermord-Konvention in Gaza zieht sich erneut in die Länge. Der Prozess wurde im Dezember 2023 von Südafrika eingeleitet, die Klage wurde dabei als „dringlich“ bezeichnet. Nun gaben die Richter in Den Haag einem Begehren Südafrikas statt, eine zweite Runde mit schriftlichen Stellungnahmen durchzuführen. Angesichts des Umfangs der israelischen Klageerwiderung sei das Begehren Südafrikas gerechtfertigt. Israel hatte ausdrücklich den Wunsch geäußert, auf eine solche zweite Runde zu verzichten. Durch diese Entwicklung wird sich der Prozess erneut um Jahre in die Länge ziehen. Südafrika hat nun bis zu 18 Monate Zeit, um ihre Argumente darzulegen, worauf Israel ebenfalls 18 Monate gewährt werden, um auf diese Argumente zu antworten. Es wird voraussichtlich ein mündliches Verfahren folgen, und erst nach dem Ende des Hauptverfahrens kann das Gericht sein Urteil sprechen.
Die israelische Regierung glaubt, die anfangs als „dringlich“ formulierte Klage Südafrikas stehe kurz vor ihrem Kollaps. Auf X schreibt das Außenministerium, Südafrika versuche mittlerweile nur noch möglichst viel Zeit zu gewinnen. „Es war schon immer eine Propagandakampagne Südafrikas im Dienste der Hamas, welche sich als rechtliches Verfahren tarnt“, so das Ministerium.
Quelle:
Thaidigsmann, Michael, Wie Südafrika seine Genozid-Klage gegen Israel in die Länge zieht, https://www.juedische-allgemeine.de/israel/wie-suedafrika-seine-genozid-klage-gegen-israel-in-die-laenge-zieht/ vom 2.6.2026
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