Provokante Ansichten zur Siedlungsfrage

Er gehört zu den „Stammvätern“ der jüdischen Siedlungsbewegung und vertritt die Meinung, das heutige Palästina stehe einzig und allein den Juden zu – bis dahin nichts Besonderes. Doch im Vergleich zu vielen anderen Siedlern argumentiert Eljakim Ha‘etzni nicht religiös, sondern juristisch:

Der als Georg Bombach 1926 in Kiel geborene und anschließend nach Israel geflohene Jude war Politiker und Jurist und gehörte zu den ersten Siedlern, die 1968 in Hebron Siedlungen aufbauten. In einem Interview mit der Tagesschau versucht er zu erklären, warum die Siedler rechtmäßig handeln, sind doch ihm zufolge die international „besetzt“ genannten Gebiete gar nicht besetzt…

Die Grundfrage ist für Ha‘etzni: Wer ist der rechtmäßige „Souverän“ des Landes, der nach den Gesetzen des Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Anspruch auf Rückkehr in das besetzte Land hat, aus dem er vertrieben wurde? Auf Englisch nenne man so jemanden „Reversioner“, den Heimfallsberechtigten. Er nennt verschiedene Möglichkeiten:

  • Jordanien: Im Arabisch-Israelischen Krieg von 1948 besetzte und annektierte Jordanien das Westjordanland, was aber nur von Großbritannien und Pakistan jemals anerkannt wurde und völkerrechtswidrig war. 1988 erklärte zudem König Hussein, dass Jordanien nicht länger Anspruch auf das Gebiet erhebe.
  • Großbritannien: Vorher hatte seit 1920 Großbritannien das Völkerbundsmandat über Palästina, welches sie jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg aufgaben.
  • Die Osmanen: Von 1517 bis zum Ersten Weltkrieg war Palästina osmanisches Gebiet, was dann aber von der britischen Mandatszeit abgelöst wurde.
  • Die Mameluken: Diese hätten laut Ha‘etzni ebenfalls keinen Anspruch mehr auf die Gebiete. „Die Mameluken sind im Museum. Gehen Sie ins Museum und sprechen Sie mit ihnen“, schlägt er vor.

Daraus ergibt sich für den jüdischen Siedler: Das Land hat keinen früheren Souverän. Israel habe es im Sechs-Tage-Krieg 1967 nicht „aus irgendwelchen legitimen Händen“ genommen.

Nun bezieht Eljakim Ha‘etzni sich auf den Rechtstheoretiker Julius Stone (1907-1985), den US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Eugene Rostow (1913-2002) und Stephen M. Schwebel (*1929), ehemaliger Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, um zu zeigen, dass Israel heute den einzig gültigen Anspruch auf das Land hat. Dazu legt der überzeugte Siedler ausführlich und anschaulich die Geschichte seit Ende des Ersten Weltkrieges dar – denn damals habe alles begonnen:

Der Sieg Großbritanniens im Ersten Weltkrieg beendete die 400-jährige Herrschaft der osmanischen Türken über Palästina. In der Balfour-Deklaration von 1917 erklärte der damalige britische Außenminister Balfour in einem Brief an den Zionisten Rothschild: „Die Regierung Seiner Majestät betrachtet mit Wohlwollen die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina und wird ihr Bestes tun, die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern“. Dabei müssten jedoch „die bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nicht-jüdischen Gemeinschaften in Palästina“ gewahrt sein. (Hier der englische Wortlaut der Erklärung:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8e/Balfour_declaration_unmarked.jpg.) Eljakim Ha‘etzni betont, in der Deklaration sei zwar von Zivilrechten der Palästinenser die Rede, politische Rechte würden jedoch nur den Juden zugestanden.

Anschließend wurde das osmanische Reich verteilt und so erhielt 1922 Großbritannien das Völkerbundsmandat über Palästina. Dieses sei gleichzusetzen mit einer an einen Treuhänder erteilten Vollmacht und ist nach Ha‘etzni das ausschlaggebende Dokument: In ihm wird zunächst die Balfour-Erklärung und Großbritanniens Verantwortung zu Erfüllung eben dieser wiederholt. Es folgt eine Anerkennung der historischen Verbindung des jüdischen Volkes mit dem palästinensischen Land: „Whereas recognition has thereby been given to the historical connection of the Jewish people with Palestine and to the grounds for reconstituting their national home in that country.“
Der Begriff der Wiederherstellung der jüdischen Heimstätte weise laut Ha‘etzni eindeutig darauf hin, dass es eine solche bereits einmal gegeben habe. Hier stehe also schwarz auf weiß, dass die Völker das Unrecht anerkennen, das den jüdischen Volk zugefügt wurde – und dies bereits vor dem Holocaust!

Da nun die Juden mit ca. 80.000 gegenüber den ca. 400.000 in Palästina lebenden Arabern in der Minderheit waren, mussten die Siegesmächte sich erklären: Nach dem damals aufkommenden Prinzip des Selbstbestimmungsrechtes der Völker konnten nämlich die Araber als Mehrheit fordern, dass das britische Mandat auf ihre Selbstbestimmung hinauslaufen soll.
Hier kommt das in der Präambel des Mandats genannte Stichwort „affirmative action“ oder auch „positive Diskriminierung“ ins Spiel: Einer schwächeren Gruppe werden institutionalisierte Vorteile zugestanden, um ihrer Benachteiligung von vornherein entgegenzuwirken. So wurden allein der jüdischen Minderheit nationale Rechte eingeräumt. Ha‘etzni betont, dass die Araber zu dieser Zeit noch gar nicht wussten, dass sie eine Nation sind und das palästinensische Volk erst als Reaktion auf den Zionismus „erfunden“ wurde.

Als der Tagesschau-Reporter dazwischenfragt: „Doch was machen Sie mit dem Anspruch der Palästinenser heute?“, gibt der Siedler zurück, dass dies eine andere Frage sei, womit er in dem Fall Recht hat.

Zurück zum Mandat, fügt Ha‘etzni den wichtigen Punkt hinzu, dass die Engländer die jüdische Einwanderung nach Palästina fördern sollten. Diese Forderung werde heute von den Siedlern selber verwirklicht.

Die große Frage sei nun: Was ist sind der Wert und die Bedeutung des britischen Mandats für den aktuellen Nahostkonflikt? Zur Illustration nennt Ha‘etzni das Beispiel Namibias: Der Völkerbund erteilte Südafrika nach dem Ersten Weltkrieg ein Mandat über dieses Land, in welchem gefordert wurde, Schwarze nicht zu diskriminieren. Es folgte die Apartheid und so kam der Fall nach dem Zweiten Weltkrieg vor den Internationalen Gerichtshof. Den Haag entschied in einem Gutachten, dass, auch wenn der Völkerbund nicht mehr besteht, der Inhalt des Mandats ein heiliges Erbe der Menschheit („a sacred trust of humanity“) bleibe und die Südafrikaner weiter zu dessen Einhaltung verpflichtet seien.

Dies ist nun der springende Punkt des Siedlers, der diesen Fall mit Palästina vergleicht. Auch hier sei nach Ende des Mandats dessen Inhalt weiterhin gültig: Es soll also jüdische Einwanderung ermutigt und den Juden ihre Heimstätte zugesichert werden – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein neuer „Souverän“ herrsche. Mit diesem Vergleich stützt sich Ha‘etzni wiederum auf die oben genannten drei Juristen.

Für welche Gebiete gelte dies nun? Das frühere Mandatsgebiet umfasste:

  • Ostpalästina, wo aufgrund der jordanischen Souveränität das Mandat erloschen ist.
  • Das heutige Israel, das die Gebiete bis zur „Grünen Linie“ von 1967 beherrscht.
  • Judäa und Samaria (so nennen jüdische Siedler das Westjordanland), Ostjerusalem und Gaza: Hier gebe es laut Ha‘etzni keinen früheren „Souverän“, er nennt es ein „Vakuum“, weil es quasi als einziges Gebiet der Welt herrenlos sei.

Solange diese letztgenannten Gebiete nun in der Schwebe seien, – und dies ist Ha‘etznis Kernthese – sei der beste und vielleicht einzige Anspruch auf diese Gebiete aufgrund des Völkerbundmandats der jüdische. Hier betont er den Unterschied zwischen „jüdisch“ und „israelisch“, wurde doch in der Balfour-Deklaration dem jüdischen Volk die Heimstätte zugesichert. Deshalb habe auch die israelische Regierung kein Recht, dieses Land dem jüdischen Volk „zu rauben“ und den Arabern zu geben.

Einzig und allein das jüdische Volk, und damit meint der Siedler implizit die Siedlungsbewegung, habe Anrecht auf diese Gebiete.

Eljakim Ha‘etznis Argumentation ähnelt der des israelischen Außenministers Avalon in seinem animierten Youtube-Video „The Truth about the West Bank“. Ayalon erwähnt außerdem die wichtige Tatsache, dass die UNO in der Resolution 181 nach Ende des britischen Mandats die Gründung von einem israelischen und einem palästinensischen Staat empfahl, was für ihn wie für Ha‘etzni jedoch nichts daran ändert, dass die besagten Gebiete nicht „besetzt“, sondern „umstritten“ heißen sollten.

Auch wenn weder Ayalon noch Ha‘etzni auf die wichtige Zwischenfrage des Reporters eingehen, wie  ihrer Meinung nach mit den heute in Israel lebenden Palästinensern umzugehen sei, ist es in jedem Fall lohnenswert, sich mit ihren juristisch-historischen Argumenten zu befassen. Das Interview mit dem jüdischen Siedler deutscher Herkunft gibt zudem einen leicht verständlichen Überblick über die Geschichte des Nahostkonflikts und unterhaltsam ist es durch Ha‘etznis Redeweise allemal.

Hier geht es zu dem zweiteiligen Interview:

Teil 1:

http://www.tagesschau.de/videoblog/zwischen_mittelmeer_und_jordan/siedlungsfrage100.html

Teil 2:

http://www.tagesschau.de/videoblog/zwischen_mittelmeer_und_jordan/siedlungsfrage102.html

(jp)

Zurück
1 Antwort

Kommentare sind deaktiviert.